(ursprüngliche Fassung vom 03.6.1965 - Neufassung, beschlossen am 09.10.1999 in Jena - Änderung beschlossen am 14.10.2000 in Kiel)
Aus der Erkenntnis, dass zur Weiterentwicklung der Physik des Erdkörpers Gemeinschaftsarbeiten notwendig sind, die die Übernahme von Verpflichtungen in einem Ausmaß notwendig machen, wie sie von einem einzelnen Institutsleiter nicht mehr getragen werden können, haben sich die Leiter von geophysikalischen Forschungsinstitutionen in der Bundesrepublik Deutschland zu einem Verein zusammengeschlossen. Dieser Verein soll einen an der Erforschung der Physik des Erdkörpers interessierten Personenkreis umfassen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
Die Einkünfte der Gesellschaft bestehen aus Spenden und Zuwendungen. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Aufgaben, die den Zwecken des "Vereins" fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des "Vereins" an die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Bad Godesberg, die es ausschließlich zur weiteren Förderung von geophysikalischer Wissenschaft und Forschung zu verwenden hat.
Willenserklärungen dem "Verein" gegenüber sind nur gültig, wenn sie dem Vorstand schriftlich zugegangen sind.